Warenkunde
Bester Produktschutz - Glasflasche

Bester Produktschutz:
Glas ist fast komplett gasdicht, sodass die wertvollen fruchteigenen Aromen nicht entweichen und Luftsauerstoff nicht in die Flasche eindringen kann. Das ist wichtig, denn Sauerstoff kann die Inhaltsstoffe des Saftes negativ verändern. Das verkürzt die Haltbarkeit.
Außerdem reagiert Glas nicht mit den safteigenen Fruchtsäuren. Diese können nämlich – ähnlich einem Lösungsmittel – bei anderen Verpackungen Stoffe mobilisieren, die dann in den Saft übergehen. Dies kann z.B. bei Kunststoffverpackungen passieren. Auch wenn es Grenzwerte für solche Fremdstoffe gibt, sind wir der Meinung, dass Null-Toleranz für Mensch und Umwelt das Beste ist.
In der Glasflasche hat ein Fruchtsaft in der Regel eine Haltbarkeit von 24 Monaten. In Kunststoffflaschen und Getränkekartons hält Saft dagegen nur 6 – 12 Monate.
Nur Glas ist die einzig wahre Verpackung für Fruchtsäfte und Fruchtsaft-Spezialitäten. Es schützt die wertvollen Inhaltsstoffe und bewahrt die ursprüngliche Qualität – ganz gemäß unserem Motto: Lammersiek Fruchtsäfte sind Köstlichkeiten aus der Natur.
Mehrwegflaschen – ökologisch

Wertvolles Streuobst

Auf Streuobstwiesen findet man zumeist Obstbäume alter Hochstamm-Sorten. Diese Bäume zeichnen sich durch eine lange Lebensphase aus und können eine stattliche Größe erreichen. Auf den Wiesen selbst wachsen viele verschiedene Gräser und Wildkräuter. Die Wiesen und die Bäume werden in der Regel nicht mit chemisch-synthetischen Düngern oder Pestiziden behandelt.
Durch die Vielfalt an Strukturen – unterschiedliche Obstbaumsorten, Wiese, Totholz-Inseln, angrenzende Hecken, Trockenmauern etc. – bieten sie den unterschiedlichsten Pflanzen und Tieren einen natürlichen Lebensraum. Streuobstwiesen gelten daher als ökologisch besonders wertvoll und sind daher besonders schützenswert. So gehören sie seit 2021 in Deutschland zum immateriellen Kulturerbe.
Die Möglichkeit, das Obst von Streuobstwiesen verarbeiten zu lassen, ist für die Besitzer ein wichtiger Anreiz, die Obstwiesen zu erhalten und die z.T. aufwändigen Pflegemaßnahmen durchzuführen.
Das Streuobstprojekt des BUND

Angenommen werden nur Äpfel, die den BUND-Kriterien für diese Aktion entsprechen: Die Bäume dürfen nicht chemisch gedüngt oder gespritzt sein. Das Obst muss frisch gepflückt oder aufgelesen sein. Faules oder schimmliges Obst wird nicht verarbeitet.
Durch diese Aktion sollen Streuobstwiesen gezielt gefördert werden, indem die Besitzer die Möglichkeit bekommen, ihr Obst für einen fairen Preis mosten zu lassen.
Der Erlös aus der Aktion und dem Verkauf des Saftes durch den BUND fließt in Aktionen und Projekte zum Thema Streuobstwiesen, z.B. in die Neuanlage oder Pflanzung von Obstbäumen.
Unterschied: Saft, Nektar und Schorle

Ein Fruchtnektar besteht aus Saft und einem mehr oder weniger hohen Anteil an Wasser und einer süßenden Zutat. Das kann Zucker, ein Süßstoff oder auch – wie bei unserem Bio-Rhabarber-Nektar – Agavendicksaft sein. Die Herstellung eines Nektars ist dann sinnvoll, wenn eine Frucht einen sehr intensiven Geschmack oder eine ausgeprägte Säure aufweist. Dann kann durch die Zugabe von Wasser oder dem Süßungsmittel ein harmonisch abgerundetes Getränk erzeugt werden, das ohne weitere Verdünnung lecker und trinkbar ist.
Für Schorlen wird Säften Wasser und Kohlensäure beigemischt. So erhält man prickelnd-fruchtige Durstlöscher, die besonders erfrischend sind und sich sehr gut zur Bereitung von Mixgetränken eignen.
Abrechnung Lohnmost

Ihre Ersparnis ist beim "Lohnmost mit Zuzahlung" höher. Weitere Details zu den beiden Verfahren erklären wir hier: (Bitte beachten Sie, dass die Konditionen unserer Annahmestellen von denen hier in Bad Essen leicht abweichen können.)
Variante 1:
Lohnmost mit Zuzahlung Sie bekommen
40 Flaschen pro 50 kg für Äpfel
35 Flaschen pro 50 kg für Birnen
Pro Flasche erhalten Sie eine Vergünstigung von rund 0,50 € pro Flasche im Vergleich zu unserem Hausverkaufspreis.
(Ab 01.12. eines Jahres erheben wir einen kleinen Lagerzuschlag für die Sorten
Apfel-, Birnen-, Apfel-Birnensaft in Höhe von 0,05 € / Flasche.)
Generell können Sie sich auch andere Saftsorten aussuchen. Dann erhalten Sie auf jede Flasche 10 Cent Rabatt.
Ihre Erspanis insgesamt liegt bei mindestens 20€ pro 50kg gelieferter Äpfel/Birnen.
Variante 2: Obsttausch ohne Zuzahlung, nur Gebühr für Flaschen-Pfand
Die Menge an Flaschen hängt vom jährlich wechselnden Obstankaufspreis ab. Erfahrungsgemäß bekommen Sie zwischen 6 und 8 Flaschen Apfelsaft. Sie können sich auch andere Saftsorten aussuchen, die dann ebenfalls entsprechen verrechnet werden.
Bitte erfragen Sie den aktuellen Tauschsatz bei uns.
Je nach Ernte haben Sie eine Erspanis von ca. 7,35 - 8,80 € pro 50kg gelieferter Äpfel/Birnen.
(Alle Preise inkl. 19% Mwst. zzgl. Pfand für die 12er-Kiste 3,30€)
Mit der Gutschrift können Sie natürlich das ganze Jahr über bis zum folgenden Herbst Saft und Saftspezialitäten Ihrer Wahl bei uns einkaufen.